Zivilrechtliche Tätigkeitsbereiche
AGB . WIRKSAMKEIT . FORM . PFLICHTVERLETZUNG
Das anwaltliche Tätigkeitsfeld im Vertragsrecht ist weit und umfasst insbesondere die Bereiche des Kauf-, Dienst-, Werk-, Darlehens-, Schenkungs- und Reisevertragsrechts und der AGB.
Es werden hier Fragen unter anderem zur Vertragsgestaltung, zur Vertragserfüllung, zu Leistungsstörungen, zur Gewährleistung und zu Schadensersatzansprüchen kompetent beantwortet. Begründete Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht und gerichtlich durchgesetzt.
Das Vertragsrecht ist in seinen Ausprägungen derart Umfangreich, dass es hier nicht ansatzweise abschließend dargestellt werden kann.
VERGÜTUNG . GEWÄHRLEISTUNG . VERZUG . PFLICHTEN
Im Mittelpunkt steht für beide Vertragspartner, also für den Unternehmer und den Auftraggeber die vertragsgerechte Erfüllung der gegenseitigen Pflichten. Einerseits ist ein Werk vertragsgemäß, mangelfrei und rechtzeitig herzustellen, andererseits ist auch die geschuldete Vergütung vollständig und fristgerecht zu bezahlen.
In vielen Fällen kommt es aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zu Auseinandersetzungen im Rahmen der Erbringung der jeweiligen Pflichten.
Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung und der für die Parteien oftmals unbekannten gesetzlichen Regelungen im Bereich des Werkvertragsrechts, sind die rechtlichen Möglichkeiten für die Parteien häufig kaum überschaubar. Eine anwaltliche Bewertung der Rechtslage ist hier zu empfehlen, um den Verlust begründeter Ansprüche zu verhindern.
MIETVERTRAG . KÜNDIGUNG . RÄUMUNG . REPARATUREN
Das Mietrecht unterliegt, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet einem stetigen Wandel, bedingt durch die Änderung gesetzlicher Regelungen, sowie durch höchstrichterliche Entscheidungen und Entscheidungen einzelner Instanzgerichte.
Aufgrund von langen Vertragslaufzeiten ergeben sich unvermeidbare Abhängigkeiten der Vertragspartner. Es empfiehlt sich sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter schon bei der Vertragsgestaltung einen Rechtsanwalt beizuziehen, um späteren Konflikten vorzubeugen.
Auch bei Mietrückständen, Mietmängeln, Kündigungen, Mietminderungen, Schadenersatzansprüchen und bei Räumungsklagen ist eine fachliche Beratung unerlässlich geworden.
MANGEL. RÜCKTRITT. MINDERUNG. GARANTIE
Im Kaufrecht sind die Rechte bei Leistungsstörungen vielfältig. Welche Möglichkeiten hier bei welcher Vertragsgestaltung bestehen und welche Rechte bei Vertragsschluss und im Streitfall sinnvoll sind, ist oftmals nicht offensichtlich.
Auch wenn der Kaufvertrag wohl einer der am häufigsten abgeschlossenen Verträge ist, wird eine anwaltliche Beratung gerade bei umfangreichen Vereinbarungen sogar schon vor Abschluss zu empfehlen sein.
Obwohl die Übertragung von Immobilien der notariellen Beurkundung bedarf, gehört die rechtliche Beratung oftmals nicht zu den Aufgaben eines Notars. Dies hat zur Folge, dass Ihre Interessen möglicherweise nur bei zusätzlicher anwaltlicher Beratung umfassend gewahrt sein können.
ARBEITSVERTRÄGE . KÜNDIGUNGEN . LOHN
Die Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen bilden neben dem Lohn-, Urlaubs- und Zeugnisrecht die Hauptfelder der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht.
Die fachliche Vertretung wird sowohl für Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer im außergerichtlichen Bereich, sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung vor den Arbeitsgerichten übernommen.
Angesichts teilweise sehr kurzer gesetzlicher und vertraglicher Fristen empfiehlt es sich bei einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können gegebenenfalls gravierende, rechtliche Nachteile durch Zeitablauf verhindert werden.
GEWÄHRLEISTUNG. SCHADENERSATZ . HONORAR
Bauvorhaben oder Handwerker-verträge werden aufgrund der Komplexität der Regelungen immer seltener ohne Auseinandersetzungen zwischen den Parteien abgewickelt. Im privaten Baurecht des BGB und der VOB/B sind in Streitfällen Schadensersatz-, Gewährleistungs-, Minderungs- und Vergütungsansprüche sorgfältig zu prüfen.
In vielen Fällen kann eine frühzeitige anwaltliche Beratung kostenintensive und zeitaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Auch ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren kann in manchen Fällen streitvermeidend und kostensparend sein. Welches Vorgehen im Einzelfall sinnvoll und zu empfehlen ist, bedarf einer eingehenden anwaltlichen Prüfung.
VORSATZ . FAHRLÄSSIGKEIT . MITVERSCHULDEN
Im Mittelpunkt steht in diesem Bereich die komplette Schadensregulierung berechtigter Ansprüche, wie aus Sachschäden und Personenschäden.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Sachverständigenkosten empfiehlt sich die Zuziehung professioneller anwaltlicher Hilfe. Dies bereits, um unberechtigte Kürzungen seitens der Schädiger oder deren Versicherungen zu begegnen.
TESTAMENTE . PFLICHTTEILE . VERMÄCHTISSE
Fehlende erbrechtliche Regelungen wie Testamente oder Erbverträge verursachen häufig Streitigkeiten zwischen den Erben. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen, erbrechtlichen Regelungen für Laien oft nicht klar verständlich scheinen. Ziel einer anwaltlichen Beratung im Erbrecht ist es daher, die rechtliche Wirkung von Erbfolgeformen (Testament, Erbvertrag, Übertragung zu Lebzeiten) aufzuzeigen und bei Bedarf individuell abzustimmen.
In vielen Fällen könnte schon durch ein anwaltlich ausgearbeitetes und vom Mandanten handgeschriebenes und unterschriebenes Testament dessen Wille hinreichend gesichert werden.
Nach Eintritt eines Erbfalls, kommt es zwischen den Erben und Vermächtnisnehmern oftmals zu Unklarheiten darüber, welche Ansprüche und Rechte die Beteiligten im jeweiligen Einzelfall haben. Hier bietet eine kompetente und frühzeitige, anwaltliche Beratung, sowie Vertretung die Möglichkeit drohende Auseinandersetzungen beizulegen und begründete Ansprüche durchzusetzen.
GERICHTSVERHANDLUNGEN. BEWEISVERFAHREN. MAHNVERFAHREN . ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Gerichtsverfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten können völlig unterschiedliche Ausprägungen habe und sind im Verlauf oftmals schwer absehbar. Hier ist eine erfahrene anwaltliche Vertretung geboten, die nicht nur die Interessen des Mandanten bestens vertritt, sondern zudem die Risiken und den Verlauf verständlich vermitteln kann. Lediglich wenn die Aussichten, die Risiken und der mögliche Ablauf kompetent bewertet werden, ist es dem Mandanten möglich die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Ein gerichtliches Mahnverfahren kann bei Zahlungsrückständen der Schuldner ein schneller und kostengünstiger Weg sein, eigene Forderungen gerichtlich feststellen zu lassen. Hier ist jedoch vorab zu prüfen, ob dieses Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist.
Sobald ein Anspruch im Klage-verfahren oder im Mahnverfahren festgestellt, also tituliert ist, können umgehend geeignete Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden um eigene Rechte vorrangig zu sichern.
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